Ich nehme die arbeitsrechtlichen Interessen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wahr und berate und vertrete Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Dies gilt insbesondere für die

* Gestaltung und Aktualisierung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
* Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen
* Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
* Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
* Beratung und Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften des Allgemeinen
   Gleichbehandlungsgesetzes
* Erstellung von Arbeitszeugnissen
* Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen (Vergütung, Urlaub, Zeugnis, etc.)
* Durchsetzung von Kündigungsschutz
* Beratung und Hilfe bei sozialrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
   gegenüber der Bundesagentur für Arbeit


Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch gerne im Bereich des allgemeinen Zivilrechts bei der

* Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen
* Überprüfung von Verträgen oder einzelner Klauseln auf ihre Gültigkeit, Widerruflichkeit und
   Kündbarkeit
* Durchführung von Mahnverfahren - vom Antrag auf Erlass des Mahnbescheids
   bis zur Vollstreckung

zur Verfügung.